Konditionen

Meine Arbeit verrechne ich nach Zeitaufwand. Das Stundenhonorar orientiert sich an den ortsüblichen Ansätzen von eidg. anerkannten PsychotherapeutInnen. Bei der ersten Kontaktaufnahme informiere ich Sie über die Höhe des Stundenhonorars.

Psychologische Psychotherapie ist aktuell keine Leistung, die von der Grundversicherung abgedeckt wird.

Entweder übernehmen Sie die Kosten als Selbstzahler selbst oder Ihre Zusatzversicherung stattet Ihnen im Rahmen der Versicherungsbedingungen einen Teil der Kosten zurück. Bitte informieren Sie sich bei der Zusatzversicherung direkt falls Sie eine solche haben. Gerne informiere ich Sie zu versicherungstechnischen Fragen genauer wenn Sie dies wünschen.

Ab 01.07.2022 wird in der Schweiz das Anordungsmodell eingeführt. Dies bedeutet, dass die psychologische Psychotherapie von der Grundversicherung wie eine ärztliche Leistung übernommen wird. Ab 01.07.2022 werden Sie wählen können, ob Sie Ihre Grundversicherung oder Zusatzversicherung (falls vorhanden) beanspruchen möchten.

Vereinbarte Termine können ohne Kosten bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, bei kurzfristigen Absagen und Nichterscheinen wird der volle Ansatz für 60 Min. berechnet.