Konditionen

Die bei mir in Anspruch genommenen Leistungen können aktuell wie folgt abgerechnet werden:

  1. Über die Grundversicherung (seit 01.07.2022 innerhalb des sogenannten Anordnungsmodells im Krankenversicherungsgesetz (KVG)). Die psychologische Psychotherapie wird dabei wie eine ärztliche Leistung übernommen. Hierfür müssen Sie im Vorfeld von Ihrem HausarztIn das Formular «Anordnung psychologische Psychotherapie» ausfüllen lassen. Wählen Sie entsprechend dem von Ihnen gewünschten Standort das unten aufgeführte pdf-Formular für Basel/Binningen oder Luzern bevor Sie es Ihrem Hausarzt/ärztin einreichen. Bedenken Sie auch die Anrechnung von Franchise und Selbstbehalt.
  2. Paartherapie kann ebenfalls seit dem 01.07.2022 über die Grundversicherung abgerechnet werden. Hierfür müssen beide Personen das Formular «Anordnung psychologische Psychotherapie» vom HausarztIn ausfüllen lassen (s. auch Punkt 1).
  3. Als SelbstzahlerIn, wenn Sie sich entscheiden, die Leistungen bei mir nicht über die Grundversicherung abrechnen zu lassen. Das Stundenhonorar orientiert sich dabei an den ortsüblichen Ansätzen von eidg. anerkannten PsychotherapeutInnen, dies nach Zeitaufwand. Bei der ersten Kontaktaufnahme informiere ich Sie über die Höhe des Stundenhonorars.
  4. Seit Einführung des Anordnungsmodells (Abrechnung über die Grundversicherung) beteiligen sich die Zusatzversicherungen nur in wenigen Fällen und geldmässig sehr limitiert an den Kosten der psychologischen Psychotherapie. Die Kostenbeteiligung durch eine Zusatzversicherung muss von Ihnen im Vorfeld genau abgeklärt werden.
  5. Vereinbarte Termine können ohne Kosten bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Danke für Ihr Verständnis, dass ich bei kurzfristigen Absagen und Nichterscheinen den vollen Ansatz für 60 Min. als SelbstzahlerIn berechne. Eine kurzfristige Absage und Nichterscheinen können keiner Grundversicherung in Rechnung gestellt werden.

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